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Alle Informationen als Ausfüllhilfe zum Gründungszuschussantrag
Auf dieser Seite stelle ich Dir eine PDF Datei zur Verfügung, die Du als Unterstützung zum Ausfüllen Deines Gründungszuschussantrages nutzen kannst. Ich habe den Musterantrag vollständig ausgefüllt und habe Dir in weiteren Kommentarfeldern noch Tipps und Hinweise gegeben. Viel Erfolg damit!
- PWelche Voraussetzungen musst Du für den Gründungszuschuss erfüllen?
- PDer wichtigste Schritt der Gründungszuschuss-Beantragung ist?
- PWas brauchst Du alles zur Gründungszuschuss-Beantragung?
- PJetzt steht der Gründungszuschuss-Beantragung nichts mehr im Weg
- PWie lange dauert die Bewilligung des Antrages auf den Gründungszusschuss?
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Welche Voraussetzungen musst Du für den Gründungszuschuss erfüllen?
- Du musst mindestens 1 Tag ALG 1 beziehen
- Du musst einen Restanspruch von 150 Tagen haben
Wichtiger Hinweis: Der Gründungszuschuss ist nur noch eine Ermessungsleistung. Wenn Du diese Anforderungen erfüllst, sollte der erfolgreichen Gründungszuschuss-Beantragung nichts im Wege stehen. Falls Du Fragen hast, ruf einfach bei mir an.
Hier der genaue Text der Agentur für Arbeit zum Gründungszuschuss:
„Ein Gründungszuschuss kann gezahlt werden, wenn Sie bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, dessen Dauer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt und nicht allein auf §147 Absatz 3SGBIII beruht. Der zeitliche Umfang der selbständigen Tätigkeit muss zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führen und mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen. Außerdem müssen Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit dargelegt haben.Dies kann zum Beispiel durch fachliche und unternehmerische Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen. Die Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agen-tur für Arbeit nachzuweisen. Hierzu ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen.“
Der wichtigste Schritt der Gründungszuschuss-Beantragung ist?
BEVOR (!) Du „gründest“ musst Du unbedingt den Gründungszuschussantrag bei der Agentur für Arbeit abholen. Die Nachträgliche Abholung des Gründungszuschussantrages führt oft zum Verfall des Anspruches auf den Gründungszuschuss. Wichtiger Hinweis: Eine nebenbrufliche Sebständigkeit stellt in der Regel kein Problem dar.
Erst wenn Du Deinen leeren Gründungszuschussantrag in den Händen hältst, solltest Du Dein Gewerbe beim Gewerbeamt oder Deine freiberufliche Tätikkeit beim Finanzamt anmelden. Diese Reihenfolge musst Du unbedingt einhalten.