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Alle Informationen zur Erstellung Deines eigenen Finanzplans für die Gründungszuschuss-Beantragung

Auf dieser Seite zeige ich dir, was du bei der Erstellung deines Finanzplans für den Antrag auf Gründungszuschuss beachten solltest. Der Finanzplan besteht aus vier Seiten: dem Kapitalbedarfsplan (Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan) und drei Seiten für den Umsatz- und Rentabilitätsplan (Umsatz- und Rentabilitätsvorschau). Siehe Antrag auf Förderung einer Existenzgründung mit dem Gründungszuschuss (1. Phase) der Agentur für Arbeit auf Seite 7 im Anlagenverzeichnis.

Wenn Deine Agentur für Arbeit einen Liquiditätsplan fordert, erstelle ich Ihn Dir kostenfrei im Zuge der Zusammenarbeit bei der fachkundigen Stellungnahme.

Im Folgenden werde ich versuchen Dir die Details der Erstellung des Finanzplans genauer zu erklären.

Des Weiteren kannst Du Dir gerne mein kostenfreies Excel-Tool downloaden. Dieses Excel-Tool hat schon tausendfach Gründerinnen und Gründern zum Gründungszuschuss verholfen.

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Hier könnt Ihr auch viel über meine Vorgehensweise bei der Erstellung der fachkundigen Stellungnahme erfahren.

Der Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan vom Gründungszuschuss-Businessplan

Im Kapitalbedarfsplan werden die wichtigsten Erstinvestitionen, die zur Gründung gebraucht werden mit ihren Einkaufspreisen erfasst. Z.B. die Investition für eine Unternehmens-Logo-Entwicklung, Briefpapier, Computer, Laptop, Software und Büromöbel, aber auch Renovierungskosten. Das sind typische Beispiele, die Du durch Deinen individuellen und konkreten Investitionsbedarf darstellen sollst.

Des Weiteren werden hier die Gründungskosten (z.B. fachkundige StellungnahmeGewerbeanmeldung) und die Betriebsmittel für die ersten Monate berücksichtigt, wenn Dein Umsatz- und Rentabilitätsplan ein negatives Ergebnis in den ersten Monaten ausweist.

Das Ergebnis aller dieser Positionen ist also Dein Kapitalbedarf, den Du mit Deinem Eigenkapital decken solltest. Beachte, dass bei fehlendem Eigenkapital, zur Deckung Deines selbst errechneten Kapitalbedarfs, die Frage nach der Finanzierung von Dir zu beantworten ist.

Dein Umsatz- und Rentabilitätsplan für das erste Jahr/Gründungsjahr

Der Umsatz- und Rentabilitätsplan für das erste Jahr beginnt mit Deinem Gründungsmonat. Nicht jede Gründung beginnt im Januar, demnach ist das erste Jahr oft ein Rumpfgeschäftsjahr und besteht aus weniger als 12 Kalendermonaten.

Mein Tipp: Viele finden es schwer, die eigenen Umsätze in die Zukunft zu planen. Du stehst mit diesem Eindruck nicht alleine da. Deshalb beginne zunächst mit Deinen monatlichen betrieblichen Kosten, die Du bezahlen musst. Denke an die regelmäßigen Marketingkosten, den Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsbeitrag, Telefon, Webhosting, Druckerpatronen, Papier und die monatliche Rücklage für die Steuerberaterkosten für Deine betriebliche Jahressteuererklärung. Bitte kalkuliere und erfasse immer in glatten Eurobeträgen!

Jetzt hast Du Dir erarbeitet wie hoch Deine ungefähren monatlichen betrieblichen Kosten sein werden. Jetzt geht es an die Umsatzplanung. Dein Leistungs- und/oder Warenangebot, solltest Du am besten auf drei Geschäftsfelder aufteilen. Es ist nicht zwingend vorgeschrieben, sondern macht Deine Umsatzplanung sicherer. Der Großteil der freiberuflichen Gründungen beruht im Wesentlichen auf dem Geschäftsfeld der Beratung, was auch kein Problem darstellt.

Nachdem Du also die betrieblichen Kosten und die Umsatzplanung eingetragen hast, zeigt Dir die Zeile „Betriebsergebnis“ den monatlichen Überschuss an (oder die Unterdeckung), von dem Du zwingend, spätestens im sechsten Monat nach Gründung, Deine Privatkosten alleine bestreiten können musst.

Hinweis: Es ist völlig normal, dass in den ersten ca. fünf Monaten Dein Betriebsergebnis erst langsam ansteigt.

Bitte vernachlässige Sacheinlagen. Vernachlässige auch grundsätzlich die Abschreibungen.

Wichtiger Hinweis: Des Weiteren gehören weder der Gründungszuschuss noch der Krankenversicherungsbeitrag und andere Privatkosten in die Umsatz- und Rentabilitätsplanung eines Einzelunternehmens.

Dein Umsatz- und Rentabilitätsplan für das zweite Jahr

Dein Umsatz- und Rentabilitätsplan für das zweite Jahr beginnt mit dem Monat Januar und endet mit dem Dezember, so wie es auch bei der Einnahmen-Überschussrechnung üblich ist.

Tipp: Auch hier beginnst Du wieder zuerst mit dem Erfassen der monatlichen betrieblichen Kosten. Bedenke, dass Kosten steigen können und bei den Umsätzen gibt es viele Branchen, die von saisonalen Schwankungen betroffen sind und die wirken sich natürlich auch auf die entsprechenden Monate in Deinem Plan aus. Das musst Du darstellen. Merke Dir, dass kein Unternehmen jeden Monat die gleiche Höhe an Umsatz macht. Hingegen kann es schon vorkommen, dass die monatlichen Betriebskosten gleich hoch sind. Trotz dieser Schwankungen muss Dein Betriebsergebnis zwingend Deine monatlichen Lebenshaltungskosten decken.

Dein Umsatz- und Rentabilitätsplan für das dritte Jahr

Den Umsatz- und Rentabilitätsplan für das dritte Jahr machst Du jetzt schon fast „im Schlaf“. Du überträgst am Besten die Umsätze vom Januar aus dem zweiten Jahr in den Monat Januar des dritten Jahres und erhöhst dabei den Betrag  um ca. 10 %. Das machst Du mit allen Umsätzen so weiter. Es handelt sich um eine realistische Steigerung zu der Du im dritten Jahr kommen solltest.

Bei den Kosten gehst Du genauso vor, die Erhöhung sollte ca. 3% betragen.

So, das war es jetzt mit Deinem Finanzplan. Alles klar? 🙂

Jetzt brauchst Du nur noch jemanden, der alles inhaltlich prüft und etwaige Fehler korrigiert, um eine fachkundige Stellungnahme zu erhalten.

Schick mir Deine Frage oder ruf mich an: 030/ 375 91 481

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 Gründungszuschuss Berlin

Olaf Hoprich

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Fachkundige Stelle Berlin

 


Als fachkundige Stelle wurde ich in den vergangenen Jahren wiederholt für meine Dienstleistung der fachkundige Stellungnahme ausgezeichnet. Die Weiterempfehlungsrate liegt bei 99 %.

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Wichtige Hinweise

Planen Sie Ihre Gründungszuschuss-Beantragung rechtzeitig!

Mein Büro ist vom 20.12.2024- 06.01.2025 geschlossen.

23 Jahre Erfahrung und mehr als 3.510 erteilte und erfolgreiche Stellungnahmen sind ein Garant für die bundesweite Akzeptanz bei der Agentur für Arbeit

Information zum Ablauf
der fachkundigen Stellungnahme

Liebe Gründerinnen und Gründer, bitte beachtet, dass die Agentur für Arbeit ab dem 01.09.2023 neue Anträge auf Gründungszuschuss ausgibt, hier gibt es einiges zu beachten. Im Rahmen der fachlichen Stellungnahme zeige ich euch alle Fallstricke auf.

Der gesamte Prozess der fachkundigen Stellungnahme findet ausschließlich per Mail/Telefon/Zoom statt. Das geht besonders schnell und ohne unnötige Fahrzeiten mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln.

 

 

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